Amtlich beglaubigte Übersetzungen

Der Übersetzer bestätigt mit der Beglaubigung die Korrektheit der Übersetzung. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, zum Beispiel seiner Unterschrift und seinem Stempel. Nur vereidigte Übersetzer bzw. Dolmetscher dürfen beglaubigte Übersetzungen durchführen. Damit die Gerichte einen Übersetzer amtlich beeidigen können, verlangen diese entsprechende Qualifikationen. Das Übersetzungsbüro 2000 in Oldenburg besitzt diese Kompetenzen und bietet diesen Übersetzungsservice an.

Wir arbeiten mit beeidigten Diplomübersetzern und Dolmetschern zusammen die diese Qualifikation vorweisen können. Diese übersetzen in oder aus verschiedenen Sprachen, etwa französisch deutsch übersetzen oder rumänisch deutsch übersetzen. Beglaubigte Übersetzungen kosten dabei genauso viel wie einfache Übersetzung.

Amtlich beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Verträgen jeglicher Art

In der Regel benötigen Sie zum Beispiel Geburtsurkunden übersetzen, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Übersetzung von Zeugnissen, Führerscheine, Führungszeugnisse, die beglaubigte Übersetzung von Apostillen oder Scheidungsdokumente bei Ämtern oder Behörden. In Deutschland und oft auch im Ausland. Urkundenübersetzungen dieser Art stellen wir nahezu in allen Sprachkombinationen zur Verfügung, wie zum Beispiel polnisch deutsch Übersetzung, russisch deutsch, rumänisch deutsch, ukrainisch deutsch, litauisch deutsch oder spanisch deutsch übersetzen.

Ebenfalls erstellen wir von Ihrem Abiturzeugnis eine beglaubigte Übersetzung ins Englische, Französische oder Italienische, wenn Sie im Ausland studieren möchten. Ebenso übersetzen wir Verträge und juristische Dokumente, zum Beispiel aus dem Spanischen ins Deutsche.

Das Übersetzungsbüro 2000 fertigt amtliche Übersetzungen bundesweit an

Das Übersetzungsbüro 2000 arbeitet bundesweit. Es ist gleich, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung in Berlin, Köln, München, oder Stuttgart benötigen. Wir haben auch Übersetzer in Hannover, Übersetzer in Hamburg, Übersetzer in München, Übersetzer in Bremen, Übersetzer in Frankfurt und anderen Städten in Deutschland. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail/Email oder per Post und fordern Sie ein kostenloses Angebot für eine amtliche Übersetzung an. Nach Durchführung des Auftrages schicken wir Ihnen Ihre zertifizierte Übersetzung auf dem Postweg per Einschreiben zu.

Sollten Sie aus der Region kommen wie zum Beispiel aus Oldenburg, Wilhelmshaven, Aurich, Westerstede, Vechta, Emden, Leer, Rastede, Varel, Delmenhorst oder Bremen, können Sie die Dokumente für Ihre beglaubigte Übersetzung auch gern persönlich vorbeibringen. Für den Einsatz der übersetzten Urkunden im Ausland ist für einige Länder eine Apostille notwendig. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Auf Wunsch können wir auch zusätzliche beglaubigte Kopien der übersetzten Unterlagen bzw. Dokumenten anfertigen.

Beglaubigte Übersetzungen professionell und diskret

Das Übersetzungsbüro 2000 steht Ihnen allzeit für Ihre beglaubigte Übersetzung zur Verfügung. Gleich welches Dokument oder welche Sprache. Das Übersetzungsbüro 2000 übersetzt gemäß der Norm DIN EN 15038. Gerne erstellen wir Ihnen für die beglaubigte Übersetzung ein unverbindliches und kostenloses Angebot. Das Übersetzungsbüro behandelt alle Anfragen und Aufträge diskret und vertraulich.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder fordern Sie ein kostenloses Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen an.